image

Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für unsere Geschäfte mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie werden nur dann in den Vertrag einbezogen, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und mit deren Inhalt zustande. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

II. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Unsere Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Auslieferungslager verlässt. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
  2. Teillieferungen sind zulässig. Wir behalten uns außerdem branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % vor.
  3. In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine/-fristen gelten nur annähernd; sie werden nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Abstimmung aller Auftragseinzelheiten.
  4. Von uns nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsaußenstände, Streik und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf unvorhersehbaren oder unverschuldeten Ereignissen beruhen und zu schwerwiegenden Betriebstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferfristen entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich oder übermäßig erschwert, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde ist in diesen Fällen nach Ablauf einer uns schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist gleichermaßen zum Rücktritt berechtigt.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Kostenänderungen, wie Rohstoff-, Lohn- und Energiekosten, berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am jeweiligen Liefertag gültigen Preise.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skontoabzug oder innerhalb von 30 Tagen netto zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt, wenn der Kunde hinsichtlich sonstiger Rechnungsforderungen in Verzug ist.
  4. Im Verzugsfall schuldet der Kunde gesetzliche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  5. Unsere sämtlichen Forderungen werden -unabhängig von der Laufzeit hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel- sofort fällig, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist oder nach Vertragsabschluß Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen nach Art und Umfang übliche Sicherheiten oder Vorauszahlungen auszuführen.
  6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenforderungen sind von uns anerkannt schriftlich oder rechtskräftig festgestellt.

IV. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

V. Gewährleistung, Rügepflicht und Verjährung

  1. Unsere technischen Beratungen und Angebote erfolgen mit äußerster Sorgfalt. Sie werden unter Berücksichtigung aller uns bekannten Parameter ausgearbeitet. Wir können jedoch wegen der Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten, unterschiedlichen Anforderungen und individuellen Bedingungen keine Haftung für die Eignung des Produkts hinsichtlich einer bestimmten Verwendungsmöglichkeit geben. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die Eignung des Produkt für die von ihm gedachte Verwendung selbst zu überprüfen. Für die Einlagerung von Elastomer-Artikeln gilt die DIN 7716 (5821). Technische Änderungen, die der Produktverbesserung dienen, bleiben vorbehalten.
  2. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen Fehlmengen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware (eingehend bei uns) schriftlich zu erheben. Verborgene Mängel sind innerhalb derselben Frist nach deren Auftreten/Bekanntwerden zu rügen. Nach Fristablauf ist der Kunde mit seinen Rechten wegen eines Mangels ausgeschlossen, es sei denn, wir haben eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder den Mangel arglistig verschwiegen. Der selbe Haftungsausschluss gilt nach Weiterverarbeitung oder Einbau, wenn der Mangel zu diesem Zeitpunkt erkennbar war.
  3. Hat der Kunde einen Mangel rechtzeitig gerügt, so ist er auf unseren Wunsch hin verpflichtet, die Beschaffenheit der Ware durch einen neutralen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Kunde hat außerdem unseren Vorlieferanten Gelegenheit zu geben, die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel an Ort und Stelle zu prüfen und auf Verlangen Proben zur Verfügung zu stellen.
  4. Liegt eine berechtigte Mangelrüge vor, leisten wir Gewähr durch kostenlose Ersatzlieferung. Die Minderung des Kaufpreises oder – im Falle eines erheblichen Mangels – den Rücktritt vom Vertrag kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn er uns schriftlich eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung gesetzt hat und diese verstrichen ist oder wenn unsere Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist.
  5. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Empfang der Ware.

VI. Allgemeine Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche jeglicher Art und unabhängig von ihrem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
  2. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Der Ausschluss gilt ferner nicht für eine Haftung aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
  3. Darf gesetzlich im Einzelfall eine Haftung nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden, kann der Kunde als Schadens- oder Aufwendungsersatz maximal den Verkaufspreis der Ware verlangen, aus dessen Lieferung oder Nichtlieferung die Ansprüche resultieren.

VII. Erfüllungsort, Gerichtstand, anzuwendendes Recht und Teilnichtigkeit

  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungsansprüche ist Steinhagen.
  2. Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
  3. Für das Vertragsverhältnis gilt – insbesondere auch bei Auslandslieferungen – ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 und das Übereinkommen über die Verjährung beim internationalen Warenkauf vom 14.06.1974 -in der Fassung des Protokolls vom 11.04.1980- sowie Nachfolgebestimmungen finden keine Anwendung.
  4. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem Zweck des Vertrages und den nicht gültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahe kommen.